Tätigkeits­felder & Kosten

Unsere Kompetenzen

Für besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber zur Gewährleistung größtmöglicher Rechtssicherheit und optimaler juristischer Beratung die Mitwirkung eines Notars vor. Aufgabe des Notars ist es dabei, Sie als juristische Experten unparteiisch zu beraten und umfassend über die Bedeutung und die Risiken solcher Rechtsgeschäfte aufzuklären. Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege entwirft, beurkundet und vollzieht der Notar Ihre Rechtsgeschäfte.

Immobilien

Insbesondere Kaufverträge, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Wohnungseigentum, Erbbaurechte, Grundschulden

Unternehmen

Insbesondere Unternehmensgründung, Strukturveränderungen, Unternehmensnachfolge, Vereinsregister

Vererben & Schenken

Insbesondere Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbschaftsausschlagungen, Überlassungen

Familie

Insbesondere Eheverträge und Vereinbarungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionen

Notfallvorsorge

Insbesondere Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
currency euro

Kosten

Die Notarkosten sind im Notar- und Gerichtskostengesetz bundesweit einheitlich und für alle Notare verbindlich festgelegt. Dieses Gesetz sieht ein besonderes soziales Gebührensystem vor, das allen Menschen Zugang zur notariellen Unterstützung ermöglichen soll. Daher richten sich die Gebühren nicht nach dem zeitlichen Aufwand des Notars, sondern nach dem Wert des Geschäfts. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zur notariellen Tätigkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

das Notariat bleibt in der Corona-Krise auch geöffnet und steht Ihnen in allen wichtigen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.

Bitte erscheinen Sie bis auf weiteres nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung im Notariat. Notartermine können Sie gern telefonisch, per E-Mail, Fax oder Post mit mir vereinbaren.

Bitte verzichten Sie auf die Wahrnehmung eines Termins, sofern Sie
mit dem Corona Virus infiziert oder daran erkrankt sind,
Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Corona Virus getestet wurden, oder
Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen haben oder in den letzten 14 Tagen hatten.
Bei der Wahrnehmung von Terminen wird gebeten, auf die Begleitung durch Personen zu verzichten, die nicht an der Beurkundung selbst beteiligt sind.

Sie können sich im Notartermin in aller Regel vertreten lassen. Bitte nehmen Sie dazu vor dem Termin Kontakt mit uns auf –wir senden Ihnen dann kurzfristig ein Vertretungsformular zur Unterzeichnung und erklären Ihnen alles Weitere.

Wir werden unsere Räume regelmäßig lüften. Bitte halten Sie zu anderen Menschen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Bitte tragen Sie eine Mund-Nasenbedeckung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Notarin Dr. Sophie Freier